E-Rechnung

Der Weg in die Zukunft der Buchhaltung

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist auf dem besten Weg, das neue Standardformat für Rechnungen in Deutschland zu werden. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und empfangen zu können. Dieser Schritt markiert den Beginn einer umfassenden Umstellung, die bis spätestens 2028 alle Unternehmen betreffen wird.

Zeitplan und gesetzliche Vorgaben (B2B-Bereich)

Ab dem 1. Januar 2025:

  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
  • Unternehmen dürfen E-Rechnungen versenden.
  • Papierrechnungen dürfen weiterhin versendet werden.
  • Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Ab dem 1. Januar 2027:

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro dürfen weiterhin andere Rechnungsformate (Papier, PDF etc.) verwenden.
  • EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2028:

  • Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.
  • EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Anforderungen an Unternehmen

Die Umstellung auf die E-Rechnungen erfordert, dass Unternehmen ihre internen Rechnungsprozesse prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Überprüfung der genutzten Software:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Software zur Rechnungserstellung E-Rechnungen erstellen kann.
  • Achten Sie darauf, dass die E-Rechnungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung).

Einrichtung eines Empfangskanals:

  • Etablieren Sie einen zentralen Empfangskanal, wie eine spezielle E-Mail-Adresse für E-Rechnungen.

Revisionssichere Archivierung:

  • Stellen Sie sicher, dass digital empfangene E-Rechnungen revisionssicher archiviert werden.
  • Ein Belassen der Rechnungen im E-Mail-Programm oder ein einfaches Abspeichern auf einer Festplatte genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Unsere Unterstützung für Sie

Um Ihnen bei der Umstellung auf E-Rechnungen zu helfen, bieten wir Ihnen folgende Unterstützung an:

  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen.
  • Bereitstellung spezieller Software-Lösungen der DATEV eG zur Erstellung und revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen.
  • Einen umfassenden Leitfaden mit Hinweisen zur Einführung der E-Rechnung.